Neue Online-Rechner zur Einschätzung des REVIS, der Teuerungszulage und der Energieprämie

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion möchte darauf hinweisen, dass die Frist für die Beantragung der Teuerungszulage und/oder der Energieprämie am 31. Oktober 2023 abläuft.

Alle anspruchsberechtigten Personen werden aufgefordert, ihren Antrag auf Gewährung bis Ende des Monats beim Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) einzureichen, um von dieser Hilfe profitieren zu können.

Die Gewährung der Energieprämie erfolgt automatisch an Personen, die die Teuerungszulage erhalten. Personen, deren Bruttoeinkommen die Höchstgrenzen für die Teuerungszulage um 25 % nicht überschreitet, können einen Antrag auf Energieprämie stellen.

Der FNS hat ein neues Instrument entwickelt, mit dem potenzielle Empfänger prüfen können, ob sie für die Gewährung einer Teuerungszulage und/oder einer Energieprämie in Frage kommen, und eine Schätzung der Höhe der Unterstützung berechnen können, die sie gegebenenfalls erhalten würden.

Organisation

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
Nationaler Solidaritätsfonds

Datum des Ereignisses

17.10.2023