Zum letzten Mal aktualisiert am
Aufgabenbereiche
Diese Rubrik enthält einen Überblick über alle Aufgabenbereiche, Kompetenzen und untergeordneten Verwaltungen, öffentlich-rechtliche Anstalten und beratende Organe des Ministeriums.
Nachrichten, Publikationen, Kampagnen, Themen, Beantragungen sowie die Gesetzgebung und das Verzeichnis können über die obere oder untere Navigationsleiste konsultiert werden.
Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen ist für fünf Kompetenzbereiche (Zuständigkeiten) verantwortlich:
1. Familienpolitik und Ehrenamt
Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst Weiterbildung, Vermittlung, Familienberatung und -hilfe, Familienleistungen, die Kasse für die Zukunft der Kinder, Ehrenamt, den Fonds für die Finanzierung der sozio-familiären Infrastrukturen, die Harmonisierungskommissionund die Paritätische Kommission.
2. Allgemeine Politik für ältere Menschen
Dieser Aufgabenbereich umfasst die Förderung des aktiven Alterns und des Verbleibs zu Hause, die Akkreditierung der Tages- und/oder Nachtbetreuung und -pflege, die Ausarbeitung des nationalen Aktionsplans "Gutes Altern", des Demenzplans und des nationalen Plans "Lebensende und Palliativpflege", die soziale Preisgestaltung, die Akkreditierung der Nachtwachen, die Einrichtung von Ausbildungsgängen in Palliativpflege, Psychogeriatrie und vder Referenten für die Prävention und Bekämpfung von Infektionen und die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften, Verwaltung und Kontrolle von Zulassungen und Vereinbarungen, Qualitätskontrolle von Dienstleistungen für ältere Menschen, Verwaltung des Registers der Dienstleistungen für ältere Menschen, Unterstützung des Obersten Rates für ältere Menschen , der Ständigen Kommission für den Sektor ältere Menschen und des Nationalen Informations- und Vermittlungsdienstes im Bereich der Dienstleistungen für ältere Menschen, Betreuung von alternden marginalisierten Personen, Aufsicht über die öffentliche Einrichtung "Zentren, Heime und Dienste für ältere Menschen" und die Abteilungen für ältere Menschen des neuropsychiatrischen Krankenhauses.
3. Allgemeine Politik für Menschen mit Behinderungen
Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst: Koordinierung der Regierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Politik im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen - Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Interministerieller Ausschuss für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen - Oberster Rat für Menschen mit Behinderungen - Verwaltung und Kontrolle von Zulassungen und Vereinbarungen - Zugänglichkeit - Amt für die Überwachung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen (OSAPS) - Arbeitnehmer mit Behinderungen - Geschützte Werkstätten - Neuro-psychiatrisches Krankenhauszentrum - Psychiatrie/Dienste für Menschen mit Behinderungen - Sensibilisierung im Bereich der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen - Persönliche Assistenz und persönliches Budget - Bearbeitung von Anträgen auf Gebärdensprachdolmetschung im Umgang mit hörgeschädigten Personen, Gehörlosen oder Personen, denen der Gebrauch der Sprache verwehrt wurde, mit den dem Staat unterstehenden Verwaltungen - GIE "Centre de communication accessible à tous" (CCAT) (Zentrum für barrierefreie Kommunikation für alle).
4. Allgemeine Politik für das interkulturelle Zusammenleben
Das interkulturelle Zusammenleben ist ein partizipativer, dynamischer und kontinuierlicher Prozess, der es jeder Person, die in Luxemburg wohnt oder arbeitet, ermöglicht, gemeinsam zu leben, zu arbeiten und zu entscheiden. Es beruht auf gegenseitigem Respekt, Toleranz, Solidarität, sozialem Zusammenhalt und der Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung. Es stellt die Vielfalt als Reichtum und Vorteil für die Entwicklung einer interkulturellen Gesellschaft dar. Seine Anwendungen sind: Nationaler Aktionsplan für interkulturelles Zusammenleben - Bürgerpakt für interkulturelles Zusammenleben - Programm für interkulturelles Zusammenleben - Kommunaler Pakt für interkulturelles Zusammenleben - Oberster Rat für interkulturelles Zusammenleben - Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus und Rassendiskriminierung - Europäischer Fonds für Asyl, Migration und Integration (AMIF).
5. Allgemeine Politik zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung im Zusammenhang mit Wohnraum
Dieser Politikbereich umfasst: Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit - Koordinierung der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung - Beobachtungsstelle für Sozialpolitik - Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Armut - Sozialhilfe - Nahrungsmittelhilfe und materielle Grundversorgung (Europäischer Sozialfonds plus) - Finanzielle Unterstützung für Privathaushalte nach Naturkatastrophen - Verwaltung und Überwachung von Zulassungen und Vereinbarungen - Überschuldung - Notunterkünfte Groupe permanent d'encadrement psycho-traumatologique - Nationaler Solidaritätsfonds - Leistungen des Nationalen Solidaritätsfonds - Nationales Amt für soziale Inklusion
6. Unterbringung von Flüchtlingen
Das Nationale Aufnahmeamt (ONA) ist für die Organisation der Aufnahme von Personen zuständig, die internationalen Schutz, vorübergehenden Schutz oder subsidiären Schutz beantragt haben. Das ONA verwaltet ein umfangreiches Netz von Unterbringungseinrichtungen, die für die vorübergehende Unterbringung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, und Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, vorbehalten sind.