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Präsentation des neuen nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024
Am 15. Januar hat die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, den neuen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UNBRK) vorgestellt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention legt die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest und zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierung ab, das heißt von Barrieren und Vorstellungen, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen. Mit der Ratifizierung der UNBRK im Jahr 2011 hat sich Luxemburg dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Übereinkommens schrittweise umzusetzen.
Der neue nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2019-2024 war im Koalitionsvertrag 2018-2023 der luxemburgischen Regierung vorgesehen und enthält 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die betroffenen Ministerien verpflichtet haben.
Im Rahmen der Pressekonferenz betonte Corinne Cahen: "Das Ziel des Aktionsplans ist es, alle möglichen Barrieren zu beseitigen und so die volle Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben zu gewährleisten. Wir wollen und müssen eine integrative Gesellschaft schaffen, und dies ist nur mit der Unterstützung und den Anstrengungen aller möglich".
Um sicherzustellen, dass die im neuen nationalen Plan behandelten Themen mit den Themen übereinstimmen, die von den Menschen mit Behinderungen in Luxemburg als die dringlichsten angesehen werden, wurde die Auswahl der Themen vom Hohen Behindertenrat (Conseil supérieur des personnes handicapées - CSPH) zusammen mit der Lenkungsgruppe "Aktionsplan" getroffen. Diese beiden Konsultationsgremien setzen sich hauptsächlich aus Menschen mit Behinderungen und Vertretern von Verbänden von und für Menschen mit Behinderungen zusammen.
Acht Themen wurden als vorrangig angesehen:
- Sensibilisierung (Artikel 8 der UNBRK)
- Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12 der UNBRK)
- Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 der UNBRK)
- Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21 der UNBRK)
- Bildung (Artikel 24 der UNBRK)
- Gesundheit (Artikel 25 der UNBRK)
- Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 der UNBRK)
- Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 der UNBRK)
Der Plan wurde vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion in enger Abstimmung mit anderen Ministerialabteilungen, Verbänden, verschiedenen Interessensgruppen, dem CSPH und der Lenkungsgruppe erstellt. Dabei ist jedes Ministerium verantwortlich für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des Aktionsplans, die in seine Zuständigkeit fallen.
Für jede der 97 konkreten Aktionen werden ein Indikator und eine Frist angegeben. Dies wird es dem externen Bewerter ermöglichen, im Jahr 2022 eine erste Halbzeitbewertung durchzuführen. Eine abschließende Bewertung wird 2025 stattfinden.
Die Dokumentation über den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann im Abschnitt "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)" abgerufen werden.