Politische Maßnahmen

Seit 2015 ist das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion für die Koordinierung der Politik zugunsten von intergeschlechtlichen Personen zuständig.

Diese Politik knüpft an die Tradition der Politik der Antidiskriminierung und der Vielfalt an. Sie ist Teil der politischen Maßnahmen zugunsten von LGBTI-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und intergeschlechtlich). Auch wenn sich die Lebensrealitäten lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intergeschlechtlicher Personen voneinander unterscheiden, müssen sich diese Personen meistens einer gleichen Erfahrung stellen, nämlich Diskriminierungen.

Am 13. Juli 2018 hat die luxemburgische Regierung den ersten Nationalen Aktionsplan zur Förderung der Rechte von LGBTI Personen verabschiedet. Ein Kapitel des Plans widmet sich ausschließlich der Situation von intergeschlechtlichen Personen. Es legt fünf Ziele und achtzehn konkrete Maßnahmen fest, um die Gleichstellung der Rechte von intergeschlechtlichen Personen zu gewährleisten.

Die Zielsetzungen sind:

  1. Die nationale Gesetzgebung zum Verbot von Diskriminierungen zu stärken.
  2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung sowie den Grundsatz der freien und aufgeklärten Einwilligung bezüglich der Gesundheit zu respektieren.
  3. Das Recht auf Privatsphäre und auf Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Personen bezüglich des Zivilstands und der rechtlichen Anerkennung zu respektieren.
  4. Intergeschlechtliche Personen zu unterstützen.
  5. Die Aufklärung der Öffentlichkeit zu erhöhen.