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Weiblich? Männlich? Intergeschlechtlich? Seien wir aufgeschlossen.
Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion hat eine Aufklärungskampagne gestartet, deren Ziel es ist, über Intergeschlechtlichkeit zu informieren und mögliche Diskriminierungen von intergeschlechtlichen Menschen zu bekämpfen. Diese Kampagne ist Teil der geplanten Maßnahmen vom Nationalen Aktionsplan zur Förderung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Personen.
Intergeschlechtliche Personen werden mit biologischen Merkmalen geboren, die nicht der sozialen oder medizinischen Norm sogenannter „männlicher“ oder „weiblicher“ Körper entsprechen. Es handelt sich um natürliche Variationen des Körpers. Diese Variationen können sich auf chromosomale, hormonelle oder anatomische Merkmale sowie auf die Fortpflanzungsorgane beziehen.
Intergeschlechtlichkeit kann sich vor der Geburt, bei der Geburt, während der Pubertät oder im Erwachsenenalter zeigen. Einige Menschen werden sich ihrer Intergeschlechtlichkeit während ihres ganzen Lebens nicht bewusst.
Intergeschlechtliche Personen sind wie Frauen und Männer schon immer Teil unserer Gesellschaft. Da ihr Körper oft als abweichend von der Norm sogenannter „weiblicher“ und „männlicher“ Körper angesehen wird, kommt es vor, dass intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und Erwachsene Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
Intergeschlechtlichkeit darf nicht mit der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung von Personen verwechselt werden.
Die Kampagne umfasst ein Plakat und ein Informationsblatt für Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes, jeweils auf Deutsch und Französisch. Die Plakate und Flyer werden an die Partner des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion verteilt.
Falls andere Organisationen an den Plakaten und/oder Informationsblättern interessiert sind, können sie diese als Drucksache per E-Mail (secretariatsolidarite@fm.etat.lu) bestellen oder herunterladen.