Arbeitnehmer - Eine Inklusionsassistenz beantragen

Sie können die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen, wenn Sie:

  • den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben,

und wenn Sie von einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft eingestellt sind oder werden

  • im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme von mindesten 12 Monaten oder im Rahmen eines Arbeitsvertrages von mindestens 12 Monaten.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Begleitung von:

  • maximal 150 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 12 und weniger als 18 Monaten;
  • maximal 225 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 18 und weniger als 24 Monaten;
  • maximal 300 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 24 Monaten.

Wenn Sie die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber und dem Inklusionsassistenten/Assistenzdienst bei der ADEM einreichen.

Der Inklusionsassistent/Assistenzdienst wird von Ihnen und Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber gemeinsam ausgewählt. Die entsprechende Liste (Pdf, 105 KB) wird im luxemburgischen Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlicht. Die zugelassenen Inklusionsassistenten/Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt.

Im Falle einer Zusage durch die ADEM werden die Kosten für die Inklusionsassistenz vollständig durch den Beschäftigungsfonds übernommen.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die ADEM.

Die ADEM bearbeitet, bewertet und entscheidet über die von den potenziellen Begünstigten eingereichten Assistenzanträge. Sie begleitet die Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Verfahrens und kümmert sich um die Vergütung des Inklusionsassistenten/Assistenzdienstes.