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Hoher Behindertenrat (CSPH)
Der Hohe Behindertenrat (CSPH) ist ein Beratungsorgan des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung vpn Flüchtlingen.
Aufgaben
Seine Aufgaben sind:
- Die Unterstützung und Beratung des Ministers, der für die Koordination der Regierungspolitik für Menschen mit Behinderungen zuständig ist.
- Zu diesem Zweck, alle beteiligten Partner zusammenzubringen: sowohl Menschen mit Behinderungen, wie auch Fachleute und Regierungsvertreter.
- Die Begutachtung aller Gesetzesentwürfe oder Verordnungen im Bereich "Behinderung".
- Die Auseinandersetzung mit allen ihm vorgelegten Fragen sowie mit allen Themen die er als notwendig betrachtet.
Organisation und Arbeitsweise
Der Hohe Behindertenrat (CSPH) besteht aus 11 Mitgliedern, darunter:
- fünf Vertreter(innen) von Menschen mit Behinderungen oder von ihrer Familie für diejenigen, die sich nicht selbst vertreten können;
- vier Vertreter(innen) von Vereinigungen die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen anbieten;
- ein Mitarbeiter der Nationalen Informations- und Begegnungsstelle im Bereich Behinderung;
- ein Beauftragter des Ministers, der für die Politik für Menschen mit Behinderungen zuständig ist.
Der Rat trifft sich so oft wie seine laufenden Geschäfte dies erfordern und dies mindestens vier Mal pro Jahr.
Abspielen des Videos: Präsentation des Hohen Behindertenrates