Inklusionsassistent

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Die Tätigkeit der Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz (im Folgenden "Inklusionsassistenz" genannt) unterstützt und fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den regulären Arbeitsmarkt, durch eine an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers angepasste Begleitung.

Die Tätigkeit der Inklusionsassistenz kann sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger ausgeübt werden.

Die Ausübung erfordert eine Zulassung, die durch das Ministerium ausgestellt wird.

  • Natürliche Personen erhalten den Titel „zugelassener Assistent zur Inklusion am Arbeitsplatz“ (im Folgenden „Inklusionsassistent“ genannt),
  • Juristische Personen erhalten den Titel „zugelassener Assistenzdienst zur Inklusion am Arbeitsplatz (im Folgenden „Assistenzdienst“ genannt).

Das Ministerium begleitet Sie beim Zulassungsverfahren. Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an die Mitarbeiter des Ministeriums zu wenden.

Organisation

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion