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Aufgaben
Folgende Aufgaben stellen sich Ihnen als Inklusionsassistent oder Assistenzdienst:
- Beurteilung der Arbeitssituation und Beschreibung der Herausforderungen und Bedürfnisse des Angestellten mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit auf seinem Arbeitsplatz.
- Ermittlung der Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Personals zur Vorbereitung, Information und Sensibilisierung bezüglich des Behinderungs- oder Gesundheitszustands sowie, gegebenenfalls, der spezifischen Bedürfnisse des Arbeitnehmers mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit im Hinblick auf eine nachhaltige Inklusion.
- Ausarbeitung eines individuellen Inklusionsprojekts mit einem detaillierten Arbeitsprogramm und einem Zeitplan für die umzusetzenden Maβnahmen, der die Stundenzahl, die Dauer und die Häufigkeit der Assistenztätigkeit präzisiert.
Die Stundenzahl wird festgelegt anhand der Dauer des Arbeitsvertrags, beziehungsweise der Dauer der Beschäftigungsmaßnahme der Arbeitsagentur ADEM (Agence pour le développement de l'emploi) des Angestellten mit einer Behinderung oder mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit:
- maximal 150 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 12 und weniger als 18 Monaten;
- maximal 225 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 18 und weniger als 24 Monaten,
- maximal 300 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 24 Monaten.
- Verfassung von vierteljährlichen Kostenabrechnungen und jährlichen Berichten in denen die Entwicklung des Angestellten mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit auf seinem Arbeitsplatz sowie die bereits umgesetzten Maßnahmen beschrieben werden.
- Verfassung eines Abschlussberichts, der ihre Schlussfolgerungen sowie Handlungsempfehlungen nach Beendigung der Inklusionsassistenz enthält. Dieser Bericht ist der ADEM innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Inklusionsassistenz vorzulegen.