Zulassungsverfahren

Das Ministerium begleitet Sie beim Zulassungsverfahren. Zögern Sie nicht, die Mitarbeiter des Ministeriums zu kontaktieren, falls Sie noch Fragen haben.

Zulassungsverfahren für natürliche Personen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sie müssen das im Ausland erworbene Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts oder Diplom über die berufliche Reife anerkennen lassen.

Zulassungsantrag

Füllen Sie den Zulassungsantrag (Pdf, 334 KB) aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein beim:

Ministère de la Famille    
L-2919 Luxembourg  
 

Erforderliche Unterlagen

Legen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:  

  • Eine Kopie Ihres Zeugnisses/Ihres Nachweises.
  • Gegebenenfalls eine Kopie der Anerkennung Ihres Abschlusses.
  • Eine Bescheinigung (EU-Bescheinigung oder Gleichwertiges), die von der zuständigen Behörde oder Stelle des Herkunftslandes (in der Regel eine Berufskammer) im Falle einer Berufsausübung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird.
  • Eine Mitgliedsbescheinigung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS) wenn sie in Luxemburg arbeiten.
  • Einen Strafregisterauszug N°3 von weniger als 3 Monaten, wenn Sie seit mehr als 10 Jahren in Luxemburg wohnhaft sind (ODER einen Strafregisterauszug N°3 von weniger als 3 Monaten oder ein gleichwertiger Auszug, der von dem Staat/den Staaten, in dem/denen Sie in den 10 Jahren vor dem Antrag auf Zulassung ansässig waren, ausgestellt wurde, wenn Sie nicht oder seit weniger als 10 Jahren in Luxemburg wohnhaft sind).
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Zulassungsverfahren für juristische Personen

Zulassungsantrag

Um die Zulassung für einen Assistenzdienst zu beantragen, füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein beim:

Ministère de la Famille       
L-2919 Luxembourg  
 

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Kopie der Zulassung des/der Inklusionsassistenten, der/die für Ihren Assistenzdienst arbeiten werden.

Für jedes Mitglied des Verwaltungs- oder Direktionsorgans Ihres Assistenzdienstes:

  • Einen Strafregisterauszug N°3 von weniger als 3 Monaten, wenn das Mitglied seit mehr als 10 Jahren in Luxemburg wohnhaft ist (ODER einen Strafregisterauszug N°3 von weniger als 3 Monaten oder ein gleichwertiger Auszug, der von dem Staat/den Staaten, in dem/denen das Mitglied in den 10 Jahren vor dem Antrag auf Zulassung ansässig war, ausgestellt wurde, wenn das Mitglied nicht oder seit weniger als 10 Jahren in Luxemburg wohnhaft ist).
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Gültigkeitsdauer der Zulassung

Die Zulassung ist 5 Jahre gültig.

Der Inhaber der Zulassung kann deren Erneuerung beantragen, wenn er die Bedingungen für die Erteilung der Zulassung noch erfüllt.

Das Ministerium kann die Einhaltung der Bedingungen jederzeit überprüfen.