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Sensibilisierungskampagne „Mikroaggressionen“
Kleine Bemerkug. Große Auswirkung.
Worte können verletzen, auch wenn sie gut gemeint sind.
Ethnisch-rassistische Diskriminierungen können im Alltag viele Formen annehmen: Vorurteile, Stereotype, Mikroaggressionen, ungerechte Behandlung oder soziale Ausgrenzung.
Wie die Studie „Le racisme et les discriminations ethno-raciales au Luxembourg“ des CEFIS und des LISER zeigt, können diese Erfahrungen erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit, das Selbstwertgefühl und das Zugehörigkeitsgefühl der Betroffenen haben.
Manche Äußerungen mögen harmlos erscheinen oder ohne böse Absicht getätigt werden. Dennoch können sie verletzen, ausgrenzen oder Stereotypen verstärken.
Die Kampagne „Kleng Bemierkung. Grouss Wierkung. Wierder kënne blesséieren, och ouni schlecht Absicht“ des MFSVA möchte auf solche Mikroaggressionen aufmerksam machen, das Bewusstsein für ihre Auswirkungen schärfen und jede und jeden dazu ermutigen, den Worten und Verhaltensweisen im Alltag mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Was ist eine Mikroaggression?
Mikroaggressionen sind kleine, alltägliche Verletzungen oder Kränkungen, wie beispielsweise Kommentare, Handlungen oder Situationen, die Menschen mit anderer Hautfarbe das Gefühl geben, aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit ungerecht behandelt zu werden. Sie können absichtlich oder unabsichtlich erfolgen, und den Personen, die sie begehen, ist möglicherweise gar nicht bewusst, dass sie dies tun, wenn sie mit Menschen anderer ethnischer Herkunft sprechen.[i]
[i] Sue, D. W. (2010). Microaggressions in everyday life: Race, gender, and sexual orientation. John Wiley & Sons
Nationaler Aktionsplan Antirassismus (PAN AR)
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (PAN AR) wurde am 28. November 2025 vom Regierungsrat verabschiedet.
Der PAN AR ist ein mehrjähriger Plan, der vom Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen koordiniert wird. Er ist in den Verpflichtungen des Großherzogtums Luxemburg als Mitglied der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen in den Bereichen Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Menschenrechte verankert.
Der Plan umfasst 23 Ziele und 118 Maßnahmen in sechs Themenbereichen: Daten und Statistiken, Sensibilisierung, Opferunterstützung, Wohnen, Arbeit und Bildung.
Zwei Steuerungsgremien gewährleisten die Umsetzung der im Plan beschriebenen Maßnahmen:
- Die interministerielle Steuerungsgruppe (GroPil), die die Ansprechpartner aller beteiligten Ministerien zusammenbringt;
- Die Begleitgruppe (GroSuivi), der Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, Menschenrechtsinstitutionen und des Obersten Rats für interkulturelles Zusammenleben angehören.
Es handelt sich um einen offenen und weiterentwickelbaren mehrjährigen Plan, der im Einklang mit seiner Governance an neue Bedürfnisse, Rückmeldungen der Partner, den Fortschritt der Maßnahmen oder Studien angepasst werden kann. Nach fünf Jahren wird eine externe Evaluierung durchgeführt.