Nationale Woche zur Prävention von Überschuldung: sensibilisieren, vorbeugen, begleiten

Überschuldung ist ein Tabuthema, doch für viele Menschen in Luxemburg nach wie vor Realität. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, die Präventivmaßnahmen zu verstärken und über bestehende Hilfsmöglichkeiten zu informieren, organisiert das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit Inter-Actions ASBL und der Ligue Médico-Sociale vom 28. April bis zum 2. Mai 2025 zum dritten Mal die Nationale Woche zur Prävention von Überschuldung.

Max Hahn, Minister für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen - Max Hahn, Minister für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
© MFSVA

Eine Realität, die jeden treffen kann

Abseits gängiger Klischees betrifft Überschuldung Menschen jeden Alters, aus allen Berufsgruppen und in unterschiedlichsten familiären Lebenssituationen. Unter Verschuldung versteht man die Unfähigkeit einer natürlichen Person, ihre Schulden zu begleichen und ihre Rechnungen zu bezahlen. Überschuldung kann unterschiedliche Ursachen haben: Nicht selten ist ein Schicksalsschlag – der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Scheidung oder eine Krankheit – der Auslöser für finanzielle Schwierigkeiten. Aber auch eine übermäßige Kreditaufnahme oder eine schlecht geplante Haushaltsführung können dazu führen.

Max Hahn, Minister für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen betont: "Verschuldung kann jeden treffen. Man muss sich nicht schämen. Je früher man handelt, desto größer sind die Chancen, wieder herauszukommen. Zugleich ist es nie zu spät, Hilfe zu suchen."

Um zu verhindern, dass Betroffene in einen Teufelskreis geraten – manchmal durch die Aufnahme von Krediten zu ungünstigen Bedingungen – ist es entscheidend, schon bei den ersten Anzeichen von Engpässen Hilfe zu suchen.

Ein klar strukturierter Hilfeprozess

Luxemburg verfügt über ein spezielles Instrument, das sogenannte Überschuldungsverfahren, das es den Betroffenen ermöglicht, ihre finanzielle Stabilität wiederzuerlangen. Dieses gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen, deren Ziel die Entschuldung innerhalb von maximal sieben Jahren ist:

  1. Die Phase der einvernehmlichen Regelung vor der Vermittlungskommission für Überschuldung.
  2. Die Phase des gerichtlichen Sanierungsverfahrens vor dem Friedensrichter.
  3. Die Phase der persönlichen Schuldenbereinigung (auch persönliche Insolvenz oder Privatinsolvenz genannt), ebenfalls vor dem Friedensrichter.

Die Betroffenen werden während des gesamten Verfahrens von den Vertragspartnern des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen - der Ligue Médico-Sociale und Inter-Actions ASBL - begleitet. Diese gewährleisten sowohl eine individuelle Betreuung durch ihre Informations- und Beratungsdienste für Überschuldung (SICS) als auch eine spezialisierte soziale Betreuung, um den Begünstigten zu helfen, ihre finanzielle Unabhängigkeit wiederzuerlangen.

Schlüsselzahlen

In den letzten Jahren ist die Zahl der neuen Anträge auf Einleitung eines Überschuldungsverfahrens trotz verschiedener Krisen wie der Pandemie, der Energiekrise oder des steigenden Inflationsdrucks relativ stabil geblieben.

Neue Anträge:

  • 2024: 51
  • 2023: 52
  • 2022: 60

Aufteilung nach Alter (2024):

  • Weniger als 30 Jahre: 6 %
  • Zwischen 31 und 50 Jahren: 49 %
  • Über 50 Jahre: 45 %

Beruflicher Status:

  • Arbeitnehmer: 42%
  • Rentner oder Empfänger einer Invalidenrente: 20%
  • Arbeitslose: 11%
  • Empfänger von REVIS-Leistungen: 9%
  • Selbstständige: 3%
  • Teilnehmer an einer Beschäftigungsmaßnahme: 2%
  • Ohne beruflichen Status: 13%

Familiäre Situation:

  • Alleinstehende: 64%
  • Paare ohne Kinder: 15%
  • Alleinerziehende: 18%
  • Paare mit Kindern: 3%

Anzahl der seit 2014 pro Phase bearbeiteten Fälle:

  • Phase 1: 643 Fälle (82%)
  • Phase 2: 90 Fälle (11%)
  • Phase 3: 51 Fälle (7%)

Prävention und finanzielle Bildung im Mittelpunkt der Aktion

Während der genannten Woche werden an mehreren Bahnhöfen und öffentlichen Orten Informationsstände eingerichtet und Lehrmaterialien verteilt. Alle praktischen Informationen sind auf der Website https://www.endettement.lu zu finden.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen