FAQ

1.Ich bin gerade in Luxemburg angekommen. Wie ist das Verfahren zu befolgen?

Ab dem 10. August 2023 werden alle Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine vertrieben wurden, gebeten, sich vor oder nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten mittels einer E-Mail, in der ihre Kontaktdaten mitgeteilt werden, mithilfe des hier herunterladbaren Formulars zu melden:

·         Formulaire données personnelles (français)

·         Formulaire données personnelles (anglais)

·         Formulaire données personnelles (ukrainien)

·         Formulaire données personnelles (russe)

Das ausgefüllte Formular ist an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:

immigration.desk@mae.etat.lu

Diese Informationen helfen den luxemburgischen Behörden, mit den betreffenden Personen Kontakt aufzunehmen, um einen Antrag auf vorübergehenden Schutz zu stellen.

Nachdem Sie das Formular bei der Einwanderungsbehörde eingereicht haben und die Unterlagen von der Behörde geprüft wurden, erhalten Sie von dieser eine Vorladung, um sich bei der zentralen Anlaufstelle "Ukraine Guichet Unique Enregistrement" in 12-14, avenue Emile Reuter, Luxemburg, zu melden, die jeden Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet ist.

Mit dieser Vorladung können Sie sich zum Centre de primo-accueil (CPA) begeben:

Centre de primo-accueil Kirchberg
Rue Tony Rollman
L-2454 Luxembourg
Itinéraire : Google Maps

2. Muss ich mich bei der Einwanderungsbehörde melden?

In der unmittelbaren Zukunft nicht.

Alle Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine vertrieben wurden, werden gebeten, sich vor oder nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu melden, indem sie eine E-Mail mit ihren Kontaktdaten unter Verwendung des Formulars, das Sie hier herunterladen können, senden:

·         Formulaire données personnelles (français)

·         Formulaire données personnelles (anglais)

·         Formulaire données personnelles (ukrainien)

·         Formulaire données personnelles (russe)

 

Dies gilt auch für Personen, die bei Privatpersonen unterkommen.

Das ausgefüllte Formular ist an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:

immigration.desk@mae.etat.lu

Um einen Antrag auf vorübergehenden Schutz zu stellen, erhalten die Betroffenen eine Vorladung, mit der sie sich bei der "Ukraine Guichet Unique Enregistrement" in 12-14, avenue Emile Reuter, Luxemburg, melden müssen, die jeden Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet ist.

Alternativ können auch Personen, die spontan einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen möchten, direkt beim "Guichet unique" vorstellig werden, der donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet ist.

3. Wer hat Anspruch auf vorübergehenden Schutz?

Um Anspruch auf vorübergehenden Schutz zu haben, muss eine Person vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft gewesen sein und sie muss das Land seit dem 24. Februar 2022 oder kurz davor verlassen haben (d. h. Personen, die kurz vor dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind, als die Spannungen zunahmen, oder die sich kurz vor diesem Datum im Gebiet der Europäischen Union aufgehalten haben (z. B. im Urlaub oder aus beruflichen Gründen) und aufgrund des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können).

In Bezug auf Drittstaatsangehörige: Diese können vorübergehenden Schutz erhalten, wenn sie sich zum Zeitpunkt der russischen Invasion mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufhielten und nachweislich nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

4. Für wie lange erhalten Personen den vorübergehenden Schutzstatus ?

Der vorübergehende Schutz, der in einer ersten Phase zunächst für ein Jahr ab dem Datum der Aktivierung des Mechanismus auf EU-Ebene, also bis zum 4. März 2023, gewährt wurde, wurde bis zum 4. März 2024 verlängert.

Das Datum, an dem die Gültigkeit des Schutzes endet, ist auf der Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz angegeben, die den Begünstigten ausgestellt wird.

5. Welche materiellen Hilfen erhalten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen (BPT)?

Personen, die vorübergehenden Schutz genießen (BPT), haben Anspruch auf materielle Hilfen des nationalen Aufnahmeamts (ONA), sofern sie nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen oder von einer Privatperson betreut werden. Voraussetzung für die Gewährung dieser Hilfen ist der Besitz einer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz, die von der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten ausgestellt wurde.

Die Beihilfen werden vom ONA in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Gutscheinen gewährt. Die Beihilfen werden dem BPT während der gesamten Dauer seines vorübergehenden Schutzes gewährt. Sie werden auf der Grundlage der Zusammensetzung seines Haushalts, des Alters der Haushaltsmitglieder und der finanziellen Mittel, über die das BPT verfügt, festgelegt.

Das BPT hat Anspruch auf Unterbringung in einer Unterbringungseinrichtung des ONA.

Das BPT kann sich auch dafür entscheiden, in einer Privatunterkunft bei Familie oder Freunden zu leben. Er hat dann Anspruch auf die gleichen materiellen Hilfen wie ein BPT, der in einer Unterbringungseinrichtung des LfA untergebracht ist, in der keine Mahlzeiten bereitgestellt werden:

  • monatliche Zulage ;
  • Hilfe für den Kauf von Lebensmitteln (monatlich);
  • Beihilfe für Kleidung (zweijährlich) ;
  • Beihilfe für den Kauf von Schulmaterial (jährlich) ;
  • Zugang zu medizinischer Versorgung und Übernahme der damit verbundenen Kosten).

Diese Hilfen können je nach Bedarf durch Hilfen für Hygieneartikel oder besondere Ernährungsbedürfnisse wie die Ernährung eines Kleinkindes ergänzt werden

Achtung:

  • Das BPT muss die ZFA unverzüglich über jede Änderung bezüglich seiner finanziellen Situation informieren. Wenn er über ein Einkommen verfügt, wird die Unterstützung des ONA entsprechend seiner finanziellen Situation neu bewertet.
  • Das Ende des vorübergehenden Schutzes bedeutet auch, dass die materiellen Aufnahmebedingungen der ZFA beendet werden.
  • Bei privat untergebrachten Personen werden die materiellen Bedingungen direkt und ausschließlich den Personen zugewiesen und nicht der Gastfamilie, die sie privat unterbringt.

 

6. Ich bin gerade vor dem Krieg in der Ukraine geflohen. Darf ich in Luxemburg arbeiten?

Der Status des vorübergehenden Schutzes verleiht den betroffenen Personen das Recht, in Luxemburg zu arbeiten.

Personen mit vorübergehendem Schutzstatus sind von der Beantragung einer vorübergehenden Beschäftigungserlaubnis befreit und haben somit freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Luxemburg, ohne über eine spezielle Genehmigung verfügen zu müssen, solange ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz gültig ist.

Sobald sie ihren vorübergehenden Schutzstatus formell erhalten haben, können sich die Betroffenen auch bei der Agentur für Beschäftigungsentwicklung (ADEM) als Arbeitssuchende registrieren lassen. Personen mit vorübergehendem Schutzstatus können sich per E-Mail (info@adem.etat.lu) oder telefonisch (+352 247 88888) an die ADEM wenden.

Arbeitgeber, die bei der ADEM registrierte Arbeitsuchende einstellen möchten, können sich direkt an den Arbeitgeberservice wenden (+352 247-88000, employeur@adem.etat.lu).

7. Können Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen?

Ja, Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben das Recht, einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, und sie dürfen arbeiten, solange ihre Bescheinigung gültig ist.

8. Dürfen Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, eine selbstständige Tätigkeit ausüben?

Personen, die von Luxemburg vorübergehenden Schutz genießen, haben das Recht, in Luxemburg eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben, solange sie in Luxemburg wohnen und ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz gültig ist.

9. Haben Personen, die sich unter vorübergehendem Schutz in Luxemburg aufhalten, das Recht, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten?

Die Rechte, die Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, verliehen werden, gelten nur in dem Mitgliedstaat, der den vorübergehenden Schutz gewährt hat. So haben Personen, die in Luxemburg vorübergehenden Schutz genießen, das Recht auf freien Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt, können aber nicht automatisch freien Zugang zum Arbeitsmarkt in einem anderen Mitgliedstaat erhalten, da dieser Zugang den nationalen Vorschriften des betreffenden Landes unterliegt.

10. Haben Personen, die sich unter dem vorübergehendem Schutz eines anderen europäischen Landes aufhalten, das Recht, in Luxemburg zu arbeiten?

Die Rechte, die Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, verliehen werden, gelten nur in dem Mitgliedstaat, der den vorübergehenden Schutz gewährt hat. Daher haben Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat durch vorübergehenden Schutz begünstigt werden, nicht automatisch das Recht auf Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt. Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz genießen, unterliegen den allgemeinen Regeln, die für den Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt gelten. Für den Fall, dass sie nicht in Luxemburg wohnen, benötigen sie daher eine Arbeitserlaubnis, bevor sie eine Arbeit aufnehmen können. Weitere Informationen über das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis als Drittstaatsangehöriger, der als Grenzgänger arbeitet, finden Sie hier :

https://guichet.public.lu/de/citoyens/immigration/cas-specifiques/travailleur-frontalier-tiers/frontalier.html

11. Können Personen, die in Luxemburg vorübergehenden Schutz genießen, in Luxemburg aufhalten und dort einer Beschäftigung nachgehen, eine Änderung ihres Status beantragen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten?

Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, über eine bis zum 4. März 2024 gültige Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz in Luxemburg verfügen und in Luxemburg eine abhängige Beschäftigung mit einem Monatsgehalt ausüben, das mindestens dem Mindestlohn eines ungelernten Arbeiters entspricht, sowie ihre Familienangehörigen können bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.  Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist insbesondere davon abhängig, dass eine angemessene Unterkunft in Luxemburg außerhalb der vom Office national de l'accueil verwalteten Strukturen gefunden wird und dass der Status der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, aufgegeben wird.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Beantragung eines Aufenthaltstitels finden Sie unter folgendem Link :

https://guichet.public.lu/de/citoyens/immigration/ukraine/changement-statut-beneficiaire-protection-temporaire-ukraine.html

12. An wen muss ich mich wenden, damit meine Kinder im Alter von 3 bis 19 Jahren in Luxemburg zur Schule gehen können? Welche Schritte muss ich unternehmen?

Vertriebene Kinder aus der Ukraine haben das Recht auf Zugang zum Bildungssystem unter denselben Bedingungen wie luxemburgische Staatsangehörige.

Der Service de l'intégration et de l'accueil scolaire (SIA) des Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse informiert über das luxemburgische Schulsystem und hilft dabei, die richtige Klasse und Schule für das betreffende Kind zu finden.

Für Englisch: (+352) 247-76570

Für Ukrainisch: (+352) 247-76976, wo interkulturelle Mediatoren Fragen beantworten können.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des neu geschaffenen Service de l'intégration et de l'accueil scolaire (SIA): https://portal.education.lu/sia/.

Wir möchten Sie dort besonders auf den Elternbrief über das neue Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine aufmerksam machen.

Bevor vertriebene Kinder aus der Ukraine, die sich auf luxemburgischem Staatsgebiet befinden, in das Schulsystem integriert werden können, müssen sie sich einer gesundheitlichen und sozialen Untersuchung unterziehen, die von der Gesundheitsdirektion und der Ligue socio-médicale organisiert wird.

Wenden Sie sich an die Gesundheitshelpline, um einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren: (+352) 247-65533 und drücken Sie dann 3.

13. Müssen sich Personen aus der Ukraine bei der Gemeinde anmelden?

Ja. Personen aus der Ukraine müssen sich spätestens nach Erhalt des vorübergehenden Schutzstatus bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes in Luxemburg melden, um eine Ankunftserklärung abzugeben.

14. Haben Personen, die in Luxemburg vorübergehenden Schutz genießen, das Recht, sich in einem anderen europäischen Land niederzulassen?

Die Rechte, die Personen mit vorübergehendem Schutzstatus verliehen werden, gelten nur in dem Mitgliedstaat, der den vorübergehenden Schutz gewährt hat. Eine Person, der in Luxemburg der Status des vorübergehenden Schutzes zuerkannt wurde, kann daher außerhalb des Großherzogtums nicht von den mit dem Status des vorübergehenden Schutzes verbundenen Rechten profitieren. Wenn eine Person, die in Luxemburg vorübergehenden Schutz genießt, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen möchte, muss sie ihren Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat nach den dort geltenden Vorschriften legalisieren.

15. Ich bin gerade aus der Ukraine angekommen: Muss ich mich einer medizinischen Untersuchung unterziehen?

Nachdem Sie den vorübergehenden Schutzstatus erhalten haben, müssen Sie sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

Diese Untersuchung wird vom Gesundheitsministerium organisiert. Sie erhalten automatisch einen Termin für die obligatorische ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsministerium an dem Tag, an dem Sie Ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutzstatus (blaues Papier) erhalten. Es ist nicht notwendig, diesen Termin selbst zu vereinbaren oder das Gesundheitsministerium zu kontaktieren.

Nachdem Sie die ärztliche Untersuchung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsministeriums, die Sie vorlegen müssen, um mit der Schule zu beginnen oder um Sozialhilfe vom Nationalen Aufnahmeamt (ONA) zu erhalten.

16. Ich bin gerade aus der Ukraine gekommen und benötige medizinische Hilfe.

Wenn Sie medizinische Versorgung benötigen und noch keinen vorübergehenden Schutzstatus haben, können Sie sich an das Maison Médicale der Stadt Luxemburg wenden. Die medizinischen Beratungen sind kostenlos. Frei verkäufliche oder ärztlich verordnete Medikamente sind in allen Apotheken erhältlich.

Adresse des Maison Médicale :

Maison médicale

23, Val Fleuri

L-1526 Luxemburg

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr.

Buslinien: 222, 262, 22, 21 230, 16, 31 (Bushaltestellen "Wandmillen" und "Val fleuri").

Fahrpläne verfügbar unter www.mobiliteit.lu

In Notfällen können Sie sich in die Bereitschaftsdienstkrankenhäuser begeben oder die 112 anrufen.

17. Ich habe vorübergehenden Schutz erhalten, habe meine CNS-Karte erhalten und benötige medizinische Hilfe.

Sobald Sie Ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz (blaues Papier) erhalten haben, werden Sie automatisch bei der CNS (Nationale Gesundheitskasse) angemeldet. Die CNS ist die Einrichtung, die für die vollständige oder teilweise Erstattung der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zuständig ist.

Sie erhalten Ihre CNS-Karte per Post. Ihre Sozialversicherungsnummer ist auf der CNS-Karte vermerkt. Diese Nummer steht auch auf Ihrer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz (blaues Papier). Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bei Arztterminen und in der Apotheke vorlegen.

Wenn es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, können Sie einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.

In Notfällen können Sie sich in die Bereitschaftsdienstkrankenhäuser begeben oder die 112 anrufen.

18. Wie funktioniert die Erstattung von Krankheitskosten durch die CNS?

Wenn Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen, legen Sie Ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz (blaues Papier) sowie Ihre CNS-Karte vor und bitten Sie den Arzt, nur Behandlungen durchzuführen, die von der CNS erstattet werden.

Die Rechnung müssen Sie selbst bezahlen.

Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie das folgende Verfahren befolgen:

1. Bezahlen Sie die Rechnung und bewahren Sie den Beleg auf.

2. Senden Sie das Original Ihrer quittierten Rechnung per Post kostenlos an die CNS unter dieser Adresse:

                CNS

                L-2980 Luxemburg

3. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Mal, wenn Sie eine quittierte Rechnung an die CNS senden, einen RIB (Bankidentitätsnachweis) beilegen müssen.

4. Die CNS erstattet Ihnen die Kosten teilweise oder vollständig auf Ihr Bankkonto, je nachdem, welche medizinische Dienstleistung Sie erhalten haben. Sie erhalten per Post eine Rückerstattungsaufschlüsselung, aus der der von der CNS erstattete Betrag hervorgeht.

19. Was soll ich tun, wenn der Arzt mir Medikamente verschreibt?

Gehen Sie bitte in eine Apotheke und zeigen Sie Ihr Rezept, Ihr blaues Papier und Ihre CNS-Karte.

Der von der CNS gedeckte Teil wird von der Apotheke direkt abgezogen. Das bedeutet, dass Sie nur den verbleibenden, nicht von der CNS abgedeckten Teil (Ihren persönlichen Anteil) an die Apotheke zahlen.

Medikamente, die Sie in der Apotheke ohne ärztliche Verschreibung kaufen, werden nicht von der CNS erstattet.

20. Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Bei dringenden medizinischen Gründen wird der Krankenhausaufenthalt von der CNS gedeckt. Persönliche Ausgaben während des Krankenhausaufenthalts, wie z. B. für Fernsehen oder Telefon, werden nicht erstattet und sind vom Patienten selbst zu tragen.

21. Ich brauche eine Brille, wie soll ich vorgehen?

Sie müssen Ihre Sehkraft überprüfen lassen. Dies kann bei einem Optiker geschehen und Sie müssen keinen Augenarzt aufsuchen. Fragen Sie beim Optiker nach einer Brille, die von der CNS erstattet wird. Die CNS erstattet bis zu 30 € für das Gestell. Nachdem Sie die Brille gekauft haben, können Sie die Erstattung durch die CNS beantragen.

22. Ich habe Zahnprobleme, wie gehe ich vor?

Die CNS deckt einen normalen Besuch beim Zahnarzt ab.

Wenn Sie eine erweiterte Zahnbehandlung benötigen (Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Zahnfleischpflege oder Extraktion), müssen Sie Ihren Zahnarzt um einen Kostenvoranschlag bitten. Mit diesem Dokument gibt Ihnen der Zahnarzt eine Schätzung der Kosten für die erforderlichen Behandlungen.

Schicken Sie diesen Kostenvoranschlag an die CNS und warten Sie auf deren Finanzierungsentscheidung.

23. Können sich Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, innerhalb des Schengen-Raums, der Europäischen Union und außerhalb der Europäischen Union frei bewegen?

Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, können sich innerhalb des Schengen-Raums für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen frei bewegen, wenn sie über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen. Die Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz stellt kein eigenständiges Reisedokument dar und reicht daher nicht aus, um sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen.

Für EU-Länder, die nicht Mitglied des Schengen-Raums sind, sowie für Länder außerhalb der EU gelten die nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes.

24. Ich habe in Luxemburg vorübergehenden Schutz erhalten. Behalte ich meinen Status auch wenn ich in die Ukraine zurückkehre, z. B. für einen Familienbesuch?

Als Person, die vorübergehenden Schutz genießt, haben Sie grundsätzlich das Recht, für einen kurzen Aufenthalt in die Ukraine zurückzukehren, z. B. für einen Familienbesuch. Sie müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz kein Reisedokument darstellt und Sie daher im Besitz der für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente sein müssen, darunter insbesondere ein gültiger biometrischer Reisepass. Außerdem sollten Sie bedenken, dass sich die Lage sehr schnell ändern kann und die luxemburgischen Behörden bei Schwierigkeiten nicht für die Rückreise nach Luxemburg aufkommen können.

Außerdem ist zu beachten, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, jederzeit auf den Status des vorübergehenden Schutzes verzichten und freiwillig in die Ukraine zurückkehren können.

25. Ich habe Verwandte in der Ukraine und möchte sie nach Luxemburg holen. Was muss ich tun?

Um Hilfe und Rat zu erhalten, empfiehlt es sich, eine E-Mail an die Adresse der Luxemburgischen Botschaft in Prag (co-akkreditiert in der Ukraine) (prague.amb@mae.etat.lu) oder die Konsularische Assistenz des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (assistance.consulaire@mae.etat.lu) mit allen Kontaktdaten der betroffenen Personen sowie Kopien der Ausweisdokumente zu senden.

 

26. Meine Familie hat die ukrainische Grenze überquert und befindet sich derzeit in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien oder Moldawien. Sie möchte nach Luxemburg reisen. Wie kann ich das tun?

Um Hilfe und Rat zu erhalten, empfiehlt es sich, eine E-Mail an die Adresse der Konsularischen Assistenz des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (assistance.consulaire@mae.etat.lu) zu senden mit allen Kontaktdaten der betroffenen Personen. 

Luxemburgische Botschaft in Wien, co-akkreditiert in Ungarn und der Slowakei :

vienne.amb@mae.etat.lu

Luxemburgische Botschaft in Athen, co-akkreditiert in Rumänien: athenes.amb@mae.etat.lu

Luxemburgische Botschaft in Warschau: varsovie.amb@mae.etat.lu

27. Ich möchte einen privaten Transport zur ukrainischen Grenze organisieren, was muss ich tun?

Jede Organisation eines privaten Transports zur ukrainischen Grenze liegt in der alleinigen Verantwortung der Organisatoren.

 

Das Ministerium weist alle Privatpersonen, die eine solche Initiative planen, darauf hin, dass Aufnahme und Unterbringung gewährleistet sein müssen, um Menschen aufzunehmen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen und häufig durch die erlebten Ereignisse traumatisiert sind. Das Ministerium empfiehlt Bürgern, die solche Fahrten planen, dringend, das Ministerium unter folgender Adresse zu kontaktieren transport.ukraine@mae.etat.lu vor einer eventuellen Abreise.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und während alle zuständigen Stellen mit Hochdruck daran arbeiten, die vor dem Krieg fliehenden Menschen unter den bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen und ihre Anträge auf einen vorübergehenden Schutzstatus zu bearbeiten, fordern wir die luxemburgischen Bürger und Einwohner auf, keine Transporte im großen Stil mehr zu organisieren, es sei denn, es wurden von den Organisatoren private Vorkehrungen für kurz- und mittelfristige Unterkünfte für die zu transportierenden Personen getroffen.

Das Ministerium macht auf die Zahl unbegleiteter Kinder ohne offizielle Dokumente an Bord von Konvois aufmerksam, für die die Organisatoren die volle Verantwortung tragen. Den Initiatoren privater Transportinitiativen wird geraten, dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht Gegenstand von Menschenhandel sind.

28. Ich möchte ukrainische Staatsbürger aufnehmen. An wen muss ich mich wenden und welche Daten/Informationen muss ich vorlegen?

Caritas Luxemburg und das Luxemburger Rote Kreuz haben mit Unterstützung des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion und in Zusammenarbeit mit dem Office national de l'accueil (ONA) ein System eingerichtet, um Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, mit luxemburgischen Einwohnern in Verbindung zu bringen, die ihnen kostenlos eine Unterkunft oder eine Aufnahme in einer Familie anbieten möchten.

Personen, die eine Aufnahme zu Hause anbieten oder eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten, müssen das Online-Formular auf der Website entweder des Luxemburger Roten Kreuzes oder der Caritas Luxemburg ausfüllen.

Personen und Familien, die das Formular ausgefüllt haben, werden so schnell wie möglich von der Caritas Luxemburg oder dem Luxemburgischen Roten Kreuz kontaktiert.

Falls Sie weitere Informationen über die Maßnahme benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an ukraine@zesummeliewen.lu
oder kontaktieren Sie die Hotline unter (+352) 621 796 780.

29. Wie lange werden die Personen, die ich aufgenommen habe, bei mir bleiben?

Personen, die Menschen aufnehmen möchten, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, werden gebeten, sich für eine Mindestdauer von drei Monaten zu verpflichten.

Es ist zu beachten, dass die von Privatpersonen angebotene Unterkunft einen Akt der Solidarität im Rahmen einer humanitären Krise darstellt. Es kann keine Miete oder sonstige Gratifikation für die Bereitstellung eines Teils oder der gesamten Unterkunft beansprucht werden.

30.Wo werden die Menschen, die aus der Ukraine kommen, längerfristig untergebracht?

Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben Anspruch auf eine Unterkunft in einer staatlichen Sammelunterkunft.

31. Ich habe ukrainische Flüchtlinge bei mir zu Hause untergebracht. Bekomme ich dafür finanzielle Unterstützung?

Nein. Die private Aufnahme und Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen ist als ehrenamtliche Tätigkeit zu betrachten und wird keine finanzielle Entschädigung nach sich ziehen.

Dagegen haben privat untergebrachte Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, unter bestimmten Bedingungen Zugang zu den materiellen Aufnahmeregelungen des NAO. Die materiellen Aufnahmemaßnahmen umfassen Nahrungsmittel- und Bekleidungshilfen sowie eine monatliche Beihilfe und den Zugang zu medizinischer Versorgung.

32. Ich komme aus der Ukraine und habe ein Haustier bei mir. Wie ist das Verfahren?
33. Ich möchte materielle Hilfe leisten. An welche Institution muss ich mich wenden?
34. Ich möchte mich für vertriebene Bevölkerungsgruppen engagieren, die in Luxemburg Zuflucht suchen. An wen kann ich mich wenden?

ASTI, Caritas Luxemburg und das luxemburgische Rote Kreuz koordinieren mit Unterstützung des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion die Freiwilligenarbeit.

Füllen Sie das Formular aus und Sie werden zu der Organisation geführt, die Freiwilligentätigkeiten in dem von Ihnen gewählten Engagementbereich anbietet.

Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie eine E-Mail an ukraine@zesummeliewen.lu oder wenden Sie sich an die Hotline unter (+352) 621 796 780.

35.Gibt es eine diplomatische Vertretung Luxemburgs in der Ukraine oder in den Nachbarländern (Rumänien, Ungarn, Slowakei, Polen)?

Ukraine: Die luxemburgische Botschaft in Prag ist in der Ukraine mitakkreditiert.

Apolinářská 9, Prag 2, 128 00, Tschechische Republik.

Tel.: (+420) 257 534 534 / E-Mail: prague.amb@mae.etat.lu

Ungarn: Die luxemburgische Botschaft in Wien ist in Ungarn mitakkreditiert.

Sternwartestrasse 81, A-1180 Wien, Österreich.

Tel.: (+43) 1 478 21 42 / E-Mail: vienne.amb@mae.etat.lu

Slowakei: Die luxemburgische Botschaft in Wien ist in der Slowakei ko-akkreditiert.

Sternwartestraße , 81 A-1180 Wien, Österreich.

Tel.: (+43) 1 478 21 42 / E-Mail: vienne.amb@mae.etat.lu

Polen: Die luxemburgische Botschaft in Warschau.

ulica Słoneczna 15, 00-789 Warschau, Polen.

Tel.: (+48) 22 507 86 50 / E-Mail: varsovie.amb@mae.etat.lu

Rumänien: Die luxemburgische Botschaft in Athen ist in Rumänien co-akkreditiert.

23A, avenue Vas. Sofias & 2, rue Néofytou Vamva, GR - 106 74 Athen, Griechenland.

Tel.: (+30) 210 - 72 56 400 / E-Mail: athenes.amb@mae.etat.lu

36.Wann und wie muss ein aus der Ukraine importiertes Auto in Luxemburg in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebracht werden (Versicherung, Zertifikat usw.)?

Jede Person, die nach Luxemburg zieht, muss ihr Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach dem Einreisedatum in Luxemburg anmelden.

Weitere Informationen :

https://snca.public.lu/de/vehicules/immatriculation/immatriculer-vehicule-occasion/vehicule-immatricule-hors-ue.html

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