Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine

Im Rahmen der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wurden Verfahren zur Aufnahme und Betreuung von Vertriebenen aus der Ukraine, einschließlich der bereits eingetroffenen Personen, eingeführt.

Registrierung von Vertriebenen und vorübergehender Schutz

Der vorübergehende Schutz ist ein auf europäischer Ebene aktivierter besonderer Schutzstatus für Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Er steht Personen offen, die sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und seit dem 24. Februar 2022 oder kurz davor in Luxemburg eingetroffen sind. Dies betrifft ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, aber auch Staatsangehörige aus anderen Drittstaaten als der Ukraine, die sich in der Ukraine aufgehalten haben, sofern sie nicht in der Lage sind, unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Ausführlichere Informationen über das Verfahren zur Stellung eines Antrags auf vorübergehenden Schutz sowie über die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte finden Sie auf der Webseite von Guichet.lu

Bis sie im Hinblick auf die Stellung eines Antrags auf vorübergehenden Schutz kontaktiert werden, müssen Personen aus der Ukraine keine besonderen Schritte unternehmen, um sich in Luxemburg aufzuhalten.

Unterbringung

Die Generaldirektion für Immigration lässt Ihnen eine Vorladung zukommen, mit der Sie sich bei der zentralen Anlaufstelle melden können. Mit dieser Vorladung können Sie sich zum Centre de primo-accueil begeben:

Centre de primo-accueil Kirchberg

Rue Tony Rollman

L-2454 Luxemburg

Route : Google Maps

Materielle Spenden

Personen, die eine materielle Spende tätigen möchten, finden Einzelheiten auf der Internetseite des ONA. 

Arbeit / Stellenangebote

Arbeitgeber, die Personen mit vorübergehendem Schutz einstellen möchten, können sich direkt an den Arbeitgeberservice des ADEM wenden (unter +352 247 88000, Email : employeur@adem.etat.lu).

Personen, die vorübergehenden Schutz erhalten und eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz in Luxemburg besitzen, die bis zum 4. März 2025 gültig ist, und die in Luxemburg eine abhängige Beschäftigung ausüben, sowie ihre Familienangehörigen können bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist insbesondere an die Bedingung geknüpft, dass eine angemessene Unterkunft in Luxemburg außerhalb der vom nationalen Aufnahmeamt verwalteten Strukturen gefunden wird und dass auf den Status der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, verzichtet wird.

Informationen über alle Bedingungen, die erfüllt werden müssen, und das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels finden Sie hier.

Konsularische Unterstützung

Bei konsularischen Fragen für Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Luxemburg fliehen, wird empfohlen, eine E-Mail an die Adresse der Konsularischen Assistenz des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu schicken: assistance.consulaire@mae.etat.lu, oder die Nummer +352 2478 2386 anzurufen.

Wichtige Informationen für private Transportinitiativen

Die Organisation privater Transporte zur ukrainischen Grenze liegt in der alleinigen Verantwortung der Organisatoren.

Das Ministerium weist alle Privatpersonen, die eine solche Initiative planen, darauf hin, dass die Aufnahme und Unterbringung von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen und oftmals durch die Ereignisse traumatisiert sind, gewährleistet sein muss. 

Zum jetzigen Zeitpunkt und während alle zuständigen Stellen mit Hochdruck daran arbeiten, die vor dem Krieg fliehenden Menschen unter den bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen und ihre Anträge auf vorübergehenden Schutzstatus zu bearbeiten, fordern wir die luxemburgischen Bürger und Einwohner auf, keine weiteren Transporte in großem Umfang zu organisieren, es sei denn, die Organisatoren haben für die zu transportierenden Personen private Vorkehrungen für kurz- und mittelfristige Unterkünfte getroffen. 

Das Ministerium macht auf die Zahl unbegleiteter Kinder ohne offizielle Dokumente an Bord von Konvois aufmerksam, für die die Organisatoren die volle Verantwortung tragen. Den Initiatoren privater Transportinitiativen wird geraten, dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht Gegenstand von Menschenhandel sind.

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