Ehrenamt

Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen zählt zu seinen Aufgaben die Förderung und Stärkung des Ehrenamts in Luxemburg.

Der Koalitionsvertrag 2023–2028 widmet dem Ehrenamt ein eigenes Kapitel (S. 75–76) und unterstreicht damit die Bedeutung, die ihm beigemessen wird sowie die zentrale Rolle, die es in unserer Gesellschaft spielt.

Ehrenamtliches Engagement bildet eine tragende Säule für das Funktionieren unserer Gesellschaft und für den sozialen Zusammenhalt. Jede ehrenamtlich tätige Person leistet einen wertvollen Beitrag, indem sie Zeit und Energie investiert, um Projekte zu verwirklichen, die unsere Gesellschaft voranbringen.

Gleichzeitig ist Ehrenamt kein einseitiges Engagement: Es bringt im Gegenzug persönliche Bereicherung, Begegnungen und immaterielle Erfahrungen, die Sinn und Freude für das eigene Leben schenken.

Sich erkundigen

Die 2002 gegründete Ehrenamtsagentur (Agence du Bénévolat) hat den Auftrag, das freiwillige Engagement in Luxemburg zu fördern und weiterzuentwickeln – gegenüber den öffentlichen Institutionen, den Vereinen und der breiten Öffentlichkeit.

Sie ist ein zentraler Partner für:

  • die Orientierung und Information von Freiwilligen oder Personen, die sich engagieren möchten
  • die Begleitung, Beratung und Schulung von Vereinen
  • die Unterstützung von Gemeinden, die das Ehrenamt bei ihren Bürgerinnen und Bürgern fördern möchten
  • die Begleitung von Unternehmen, die Corporate Volunteering erkunden wollen

Ihre digitale Plattform benevolat.lu bietet eine Ehrenamtsbörse, die den Kontakt zwischen Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, und aktiven Vereinen in Luxemburg, die auf der Suche nach Ehrenamtlichen sind, erleichtert.

Jedes Jahr verleiht die Agentur den Verdienstpreis des Ehrenamts, eine Auszeichnung, die Freiwillige würdigt und belohnt, die sich durch ihr Engagement, ihre Hingabe und ihren positiven Einfluss in Herzensprojekten besonders hervorgetan haben.

Darüber hinaus steht das Qualitätssiegel „Ehrenamt“ für ein Zertifizierungsverfahren, das Vereinen verliehen wird, die hochwertige Ehrenamtsangebote schaffen – basierend auf hohen Standards in der Organisation, Verwaltung und Betreuung ihrer Freiwilligen.

Der CLAE (Comité de liaison des associations issues de l‘immigration) unterstützt das Vereinsleben durch :

Gesetz vom 7. August 2023 über Vereine ohne Gewinnzweck (ASBL) und Stiftungen

Informationsabend zur neuen ASBL-Gesetzgebung (17.06.2025 in Steinfort), organisiert vom MFSVA in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsagentur

Die zweijährige Übergangsfrist, die im Gesetz vom 7. August 2023 über Vereine ohne Gewinnzweck und Stiftungen vorgesehen ist, endete am 23. September 2025. Wenn Ihre Satzung noch nicht angepasst wurde, ist es zwingend erforderlich, diese zu aktualisieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Regierungsseite des Justizministeriums oder die Website myasbl.lu des Justizministeriums mit praktischen Hinweisen zur neuen Gesetzgebung und zu den Buchhaltungsanforderungen für Vereine und Stiftungen.

Besuchen Sie die Website des Luxembourg Business Registers (LBR) für die Einreichung der Satzungen und Jahresabschlüsse beim Handelsregister (RCS) sowie die Anmeldung der wirtschaftlich Eigentümer (oder Personen, die der Führungsebene angehören) beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE). Die Seite bietet zudem eine Reihe von Leitfäden, FAQs und Mustervorlagen.

Für zusätzliche Unterstützungsressourcen konsultieren Sie: