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Lokale & regionale Initiativen
Gemengepakt vum interkulturellen Zesummeliewen (kommunaler Pakt für das interkulturelle Zusammenleben)
Mit dem Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben wurde der Gemengepakt vum interkulturellen Zesummeliewen (kommunaler Pakt für das interkulturelle Zusammenleben) als zentrales Instrument für dessen Umsetzung auf lokaler Ebene geschaffen.
Mit der Unterzeichnung des Gemengepakts verpflichten sich eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband, das SYVICOL und das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und die Unterbringung von Flüchtlingen (MFSVA) zu einer engen Zusammenarbeit im Hinblick auf einen sechsjährigen partizipativen Prozess, bei dem der Zugang zu Informationen, die Beteiligung aller Personen, die auf dem Gebiet der Gemeinde wohnen oder arbeiten, sowie die Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung im Vordergrund stehen.
Um die Umsetzung des Gemengepakts in den Unterzeichnergemeinden zu unterstützen, bietet das Ministerium eine persönliche Begleitung durch Berater für interkulturelles Zusammenleben sowie verschiedene finanzielle Hilfen an, darunter:
- einen jährlichen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Gemeinde für die Kosten eines Koordinators für den Gemengepakt;
- einen jährlichen Zuschuss von 3.000 Euro, 5.000 Euro oder 8.000 Euro pro Gemeinde (je nach Größe des Gemeinderats) zu den Kosten für die Umsetzung des Gemengepakts; und
- eine jährliche Subvention von 5 Euro für jeden Einwohner der Gemeinde und jeden grenzüberschreitenden Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz sich in der Gemeinde befindet und der am 31. Dezember des laufenden Jahres Mitglied des Biergerpakts ist.mbre de l'année en cours.
Bewährte Praktiken für das interkulturelle Zusammenleben auf lokaler Ebene
Für alle Gemeinden, die das interkulturelle Zusammenleben fördern möchten (unabhängig davon, ob sie den Gemengepakt unterzeichnet haben oder nicht), hat das Ministerium einen Katalog mit bewährten Praktiken zusammengestellt. Dabei handelt es sich um konkrete Maßnahmen, die an unterschiedliche Kontexte angepasst und in allen Gemeinden Luxemburgs umgesetzt werden können. Der Katalog wird kontinuierlich ergänzt: https://gemengen.zesummeliewen.lu/bonnes-pratiques/