Nationaler Aktionsplan
Luxemburg setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Rechte und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK (PAN CRDPH) ist der dritte nationale Aktionsplan Luxemburgs zur Umsetzung der UNBRK. Er setzt dieses Engagement in konkrete Maßnahmen um und zielt darauf ab, den Aufbau einer inklusiveren und barrierefreieren Gesellschaft fortzuführen, indem bestehende Barrieren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen noch einschränken können, weiter abgebaut werden.
Der Aktionsplan umfasst 50 Ziele und 119 konkrete Maßnahmen, die sich auf sieben große Themenbereiche verteilen. Hinzu kommt ein Kapitel über die Steuerung und Begleitung des Aktionsplans.
Die 7 Themenbereiche des Nationalen Aktionsplans
- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
- Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe
- Autonomie und Selbstbestimmung
- Bildung, Kindheit und Jugend
- Gesundheit, soziale Sicherheit, Rehabilitation und Pflege
- Arbeit und Beschäftigung
- Internationale Zusammenarbeit
„Nichts über uns ohne uns“
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ist ein zentraler Grundsatz des neuen Nationalen Aktionsplans.
Menschen mit Behinderungen, Verbände, Fachkräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien waren an seiner Ausarbeitung beteiligt. Mehr als 150 Personen nahmen 2025 an partizipativen Workshops teil und trugen dazu bei, die Maßnahmen des Aktionsplans zu definieren und zu konkretisieren.
Diese Beteiligung wird auch während der Umsetzung und Begleitung des PAN fortgesetzt, damit die Erfahrungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen weiterhin im Mittelpunkt der sie betreffenden politischen Maßnahmen stehen.
Ein Aktionsplan, der sich weiterentwickelt und regelmäßig begleitet wird
Der PAN CRDPH ist ein mehrjähriger, dynamischer Aktionsplan. Die einzelnen Maßnahmen sind mit Indikatoren und einem Zeitplan versehen, anhand derer ihre Umsetzung verfolgt werden kann.
Eine regelmäßige Begleitung ermöglicht es, den Fortschritt der Maßnahmen zu erfassen und den Aktionsplan bei Bedarf anzupassen. Nach fünf Jahren ist zudem eine externe Evaluierung vorgesehen.
Frühere Aktionspläne
Der dritte PAN knüpft an die beiden vorherigen nationalen Aktionspläne Luxemburgs zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an.
Nationaler Aktionsplan 2019–2024
Nationaler Aktionsplan 2019 - 2024 (Pdf, 4,98 MB)
Nationaler Aktionsplan 2019 - 2024 - Leichte Sprache (Pdf, 2,74 MB)
Bilanz - Nationaler Aktionsplan 2019-2024 (Pdf, 1,68 MB)
Nationaler Aktionsplan 2012–2017
Nationaler Aktionsplan 2012-2017
Nationaler Aktionsplan 2012-2017 - Leichte Sprache (Pdf, 12,68 MB)
Bilanz - Nationaler Aktionsplan 2012-2017