Sozialhilfe

Das Gesetz vom 18. Dezember 2009 schafft erstmals ein Recht auf Sozialhilfe, das Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft und jeder Person ein Leben in Würde gewährleisten soll.

Die Umsetzung übernimmt das Sozialamt der Gemeinde. Es hilft Menschen in finanziellen und sozialen Schieflagen, die ein Anrecht auf Sozialhilfe haben. Das Sozialamt übernimmt folgende Aufgaben: 

  • Hilfe bei der Erlangung von Sozialleistungen, Sach- oder Geldleistungen
  • Anlaufstelle und Beratung bei sozialen Problemen
  • soziale, psychologische, behördliche, pädagogische und finanzielle Beratung
  • Informierung über alle passenden verfügbaren Leistungen und Anlaufstellen in Luxemburg
  • Orientierung und Überweisung an spezialisierte Stellen
  • Gewährleistung einer kurz-, mittel- oder langfristigen Begleitung
  • schnelle Hilfe in dringenden Notlagen
  • Ausgabe von Sachleistungen

Sozialläden

Sogenannte Sozialläden (épiceries sociales) ermöglichen Menschen, die von Armut betroffen sind, Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs. Im ganzen Land gibt es derzeit rund ein Dutzend Sozialläden. Diese Sozialläden sind auch ein Ort der Begegnung und des Austauschs.

Die Läden sind an fünf Tagen der Woche geöffnet und bieten Preise, die im Vergleich zum regulären Preis um zwei Drittel niedriger sind.

Um in den Sozialläden einkaufen zu können, muss eine persönliche Zugangskarte vorgelegt werden. Diese Karte ist bei den Sozialämtern und den zugelassenen Sozialdiensten erhältlich.

Der Caritas Buttek und der Croix-Rouge Buttek (auf Französisch) sowie der "Den Cent Buttek asbl" (auf Französisch)  bieten Lebensmittel und Hygieneartikel an.

Der gemeinnützige Verein Banque alimentaire (auf Französisch) sammelt und verteilt Lebensmittel.