Vereine und Zusammenleben

Partner des gemeinnützigen Sektors

Die Abteilung für interkulturelles Zusammenleben pflegt eine enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinen und NGOs, die sich für das interkulturelle Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg einsetzen. Insbesondere schließt das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen mit bestimmten Organisationen eine Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten zur Förderung des Zusammenlebens ab.

So finanziert das Ministerium Aktivitäten von ASTI, CLAE, CEFIS, Hëllef um Terrain, Caritas Jeunes et Familles sowie Inter-Actions :

  • Die Vereinbarung mit ASTI umfasst vier Tätigkeitsbereiche: Begleitung der Gemeinden, Gemeinwesenarbeit, direkte mündliche Übersetzung und den Infoschalter für Migranten. Darüber hinaus zielt eine weitere Vereinbarung auch auf die Unterstützung von Freiwilligenarbeit auf lokaler Ebene ab.
  • Das CLAE fördert einerseits den Empfang, die Information, die Orientierung und die Ausbildung von Einzelpersonen und unterstützt andererseits die Ausdrucksformen von Vereinen und Bürgern, wobei es versucht, insbesondere über das Festival der Migrationen und seine Zeitschrift „Faire Société Ensemble“ neue zivilgesellschaftliche Paradigmen zu impulsieren.
  • CEFIS ist insbesondere in den Gemeinden des „Gemengepakts vum interkulturellen Zesummeliewen“ tätig und führt Studien zum interkulturellen Zusammenleben durch und fördert das Bewusstsein für politische Partizipation, sei es aktiv oder passiv.
  • Die Vereinbarung mit Hëllef um Terrain deckt 2 Bereiche ab: die soziale Anlaufstelle (Information und Unterstützung der Zielgruppe) und das Oasis-Zentrum in Wiltz.
  • Die Vereinbarungen mit Caritas Jeunes et Familles sowie Inter-Actions betreffen die Gemeinwesenarbeit in Stadtvierteln von Luxemburg-Stadt und Dudelange.

Weitere Details zu den verschiedenen Aktivitäten finden Sie hier (auf Französisch) (Pdf, 487 KB)

Vereine und interkulturelles Zusammenleben

Zuschüsse für Vereine

Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen bewilligt Beihilfen für Vereine, die ein Projekt im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens und/oder der Bekämpfung von Diskriminierung entwickeln und einen Zuschussantrag für dessen Umsetzung stellen. Insbesondere möchten wir Projekte unterstützen, die interkulturelle Begegnungen zwischen luxemburgischen und nicht-luxemburgischen Bewohnern zum Ziel haben, sowie Projekte, die auf grenzüberschreitende Arbeitnehmer abzielen.

Im Bereich der sogenannten „Dritten Orte“ können wir Projekte unterstützen, die auf die Stärkung der Kompetenzen der Betreiber dieser Orte abzielen, sowie alle Aktivitäten, die nicht zu den regelmäßigen Aktivitäten des Ortes gehören.

Folgende Strukturen können einen Zuschuss beantragen: gemeinnützige Vereine, Verbände oder Unternehmen mit sozialer Wirkung.

Die Anträge (Formular und aufgelistete Anhänge) werden von der Abteilung für interkulturelles Zusammenleben geprüft, die die Förderfähigkeit des Projekts anhand der Kriterien beurteilt, welche auch in den "Gewährungsmodalitäten 2025" beschrieben sind.

Für das Jahr 2025 können Organisationen ihre Projekte das ganze Jahr über einreichen, wobei es zwei Stichtage gibt, an denen sie ihre Projekte einreichen müssen:

  • 30. April 2025
  • 31. Oktober 2025

Für die Bewertung des eingereichten Antrags ist eine Bearbeitungsfrist von 6 Wochen vorgesehen.

Informationsveranstaltungen zu den Modalitäten dieses Aufrufs sind an folgenden Terminen geplant:

  • Am 25. Februar 2025 um 17.00 Uhr als Präsenzveranstaltung auf Französisch in den Räumlichkeiten des Ministeriums - Anmeldeschluss ist der 19. Februar 2025 ;
  • Am 9. Juli 2025 um 17.00 Uhr als Präsenzveranstaltung auf Französisch in den Räumlichkeiten des Ministeriums - Anmeldeschluss ist der 4. Juli 2025.

Um sich für eine dieser Informationsveranstaltungen anzumelden, müssen alle Kontaktdaten an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden, die auch die Anlaufstelle für alle Fragen zu Zuschüssen für Vereine ist: subsides.zesummeliewen@fm.etat.lu

ALLE INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG 2025 FINDEN SIE IN UNSEREN "GEWÄHRUNGSMODALITÄTEN 2025" (Pdf, 305 KB)