UN-Behindertenrechts- konvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (UN-Behindertenrechtskonvention - UNBRK) legt die Rechte von Menschen mit Behinderung fest.

"Menschen mit Behinderung müssen unabhängig leben können. Sie müssen frei über ihr Leben entscheiden können. Sie müssen dieselben Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen." (Auszug aus der Behindertenrechtskonvention)
 

Das Großherzogtum Luxemburg hat diese Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und durch das Gesetz vom 28. Juli 2011 (auf Französisch) angenommen.

Am 26. September 2011, hat Luxemburg das Ratifizierungsdokument eingereicht – seitdem ist Luxemburg rechtlich an die UN-Behindertenrechtskonvention und an das Fakultativprotokoll gebunden. Am 26. Oktober 2011 ist die UN-Konvention und das Fakultativprotokoll für Luxemburg in Kraft getreten. Seitdem ist das Großherzogtum dazu verpflichtet, die in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen, über seinen Nationalen Aktionsplan

Abspielen des Videos: Präsentation der Abteilung Menschen mit Behinderungen

Erster Bericht zur Umsetzung der Konvention

Ende 2013 legte Luxemburg den ersten periodischen Bericht über die Umsetzung der Konvention vor.

Im August 2017 präsentierte eine luxemburgische Delegation den ersten periodischen Bericht in Genf und tauschte sich mit den Experten des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Luxemburg aus. An dem Austausch nahmen die luxemburgische Delegation - bestehend aus Vertretern von neun Ministerien aufgrund des interdisziplinären Charakters der Behindertenproblematik - die Beratende Menschenrechtskommission (Commission consultaitve des droits de l’homme - CCDH) sowie Vertreter der Zivilgesellschaft teil.

Im Oktober 2017 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine abschließenden Bemerkungen (Pdf, 261 KB) über den ersten periodischen Bericht zur Umsetzung der Konvention des Großherzogtums.

Am 4. Dezember hat das Ministerium zu einem Informationsabend eingeladen. Unter den Anwesenden befanden sich sowohl Personen aus der Zivilgesellschaft als auch Mitarbeiter der betroffenen Ministerien. Im Laufe des Abends, präsentierte das Ministerium die Bilanz der Maßnahmen, die die Regierung im Rahmen ihres Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2012-2017 durchgeführt hat. Des Weiteren wurden die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgestellt.